16.12.2019
Strabs/Härtefallfonds: Bis 31. Dezember 2019 können Sie Anträge stellen! Was Sie zur Strabs-Entschädigung wissen müssen

München.  Noch bis Ende Dezember läuft die Antragszeit! Betroffene Bürger aus Bayern, die in den letzten Jahren übertrieben hohe Straßenausbaubeiträge ableisten mussten, können ihre Härtefälle einreichen. Die Härtefallanträge können vom 1. Juli 2019 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 gestellt werden.

Zum 1. Januar 2018 wurden die Straßenausbaubeiträge (Strabs) dank FREIE WÄHLER abgeschafft. Auf Initiative der FREIEN WÄHLER müssen Haus- und Grundbesitzer in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen aufkommen. Doch vor 2018 wurden Bürger vereinzelt übertrieben hart in den Kommunen zur Kasse gebeten. Nach Druck in der Koalition durch die FREIEN WÄHLER können von Strabs-Kosten gebeutelte Bürger jetzt entschädigt werden.

Die Staatsregierung hat einen Härtefallfonds eingerichtet. Ein Topf von 50 Millionen Euro soll besonders hart Betroffene entschädigen. Dabei geht es um Straßenausbaubeiträge im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017.
Alles was Sie dazu wissen müssen, wo Sie den Antrag stellen können und wer darüber entscheidet, haben wir für Sie zusammengestellt. 

>>>Hier kann ab dem 1. Juli 2019 ein Antrag gestellt werden<<< 

 

Härtefallkommission: Fragen und Antworten

Wann kann ich einen Antrag stellen?

  • Anträge können vom 1. Juli 2019 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 gestellt werden.


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